50 € steuerfrei für dein Team: Warum eine handgemachte Kerze das bessere Mitarbeitergeschenk ist
Susanne WeberShare
In vielen Unternehmen stellt sich vor Weihnachten dieselbe Frage: Wie zeige ich meinem Team Wertschätzung, ohne dass ein Teil des Geschenks durch Steuern und Sozialabgaben verloren geht? Eine Möglichkeit ist der Sachbezug. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden Sachleistungen bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Wir fassen zusammen, welche Regeln dabei gelten – und warum eine handgemachte Kerze ein schönes Geschenk innerhalb dieser Grenze sein kann.
Was ist der 50-Euro-Sachbezug?
Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis zu einem Wert von insgesamt 50 Euro pro Monat und Mitarbeitendem lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für Sachleistungen, also zum Beispiel für ein Geschenk – nicht für Geldzahlungen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
1. Die 50 Euro gelten für alle Sachbezüge im Monat zusammen
Die Grenze ist kein Extra-Budget pro Geschenk, sondern gilt für die Summe aller Sachbezüge, die ein Mitarbeitender in einem Monat erhält. Wer seinem Team bereits monatlich zum Beispiel eine Tank- oder Gutscheinkarte gibt, hat die Grenze in diesem Monat womöglich schon ausgeschöpft. Prüft deshalb vorher, was in dem Monat bereits gewährt wird.
2. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag
Liegt der Gesamtwert auch nur einen Cent über 50 Euro, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig – nicht nur der Teil darüber. Maßgeblich ist der Preis inklusive Umsatzsteuer. Plant deshalb mit etwas Puffer.
3. Auf Nebenkosten wie Versand achten
Wird ein Geschenk direkt zu den Mitarbeitenden nach Hause geschickt, kann auch der Versand den Wert des Sachbezugs erhöhen. Wer nah an der Grenze kalkuliert, sollte das vorab mit der Steuerberatung klären – oder die Geschenke gesammelt an das Unternehmen liefern lassen und dort verteilen.
4. Gutscheine und Geldkarten nur zusätzlich zum Lohn
Für Gutscheine und Geldkarten verlangt § 8 Abs. 4 EStG, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von Gehalt in Sachbezüge ist damit ausgeschlossen. Am einfachsten ist es, jedes Geschenk – auch eine Kerze – als echtes Extra zu gewähren.
5. Weihnachten fällt unter die 50-Euro-Grenze
Für persönliche Ereignisse wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes oder ein Dienstjubiläum gibt es eine eigene Regel: Sachgeschenke bis 60 Euro brutto pro Anlass gelten als sogenannte Aufmerksamkeit (R 19.6 Abs. 1 LStR) und werden nicht auf die 50-Euro-Grenze angerechnet. Weihnachten, Ostern und andere allgemeine Feiertage sind jedoch kein persönlicher Anlass. Ein Weihnachtsgeschenk zählt daher zur 50-Euro-Grenze des jeweiligen Monats.
6. Auch für Minijobber möglich
Auch geringfügig Beschäftigte können Sachbezüge im Rahmen der 50-Euro-Grenze erhalten. Bleibt der Sachbezug steuerfrei, ist er grundsätzlich auch beitragsfrei und wird nicht zum Minijob-Verdienst gerechnet.
Warum eine Kerze statt Gutscheinkarte?
Gutscheinkarten sind praktisch, geraten aber oft schnell in Vergessenheit. Ein Geschenk, das man in die Hand nehmen kann, bleibt dagegen sichtbar: auf dem Schreibtisch, im Wohnzimmer, an gemütlichen Abenden. Eine Kerze steht für Ruhe, Wärme und Zeit für sich – passend zu einem Dankeschön ans Team.
- Persönlich: Unsere Kerzen mit Wunschtext bekommen einen Deckel mit Namen oder persönlichem Gruß. Firmenlogos sind auf Anfrage möglich.
- Handgemacht: Unsere Betonkerzen werden in unserer Manufaktur im Südschwarzwald von Hand gegossen – jedes Stück sieht etwas anders aus.
- Mit Augenzwinkern: Für Teams mit Humor gibt es unsere Kerzen mit Spruch.
- Vegan: Unsere Duftkerzen bestehen aus veganem Sojawachs und veganem Duftöl, ohne Paraffin.
Viele unserer Kerzen liegen preislich deutlich unter 50 Euro. Die aktuellen Preise findet ihr direkt bei den Produkten im Shop.
So bestellt ihr für euer Team
Wir fertigen auch größere Stückzahlen und personalisieren auf Wunsch die Deckel. Geliefert wird gesammelt an euer Unternehmen; ein Versand direkt an einzelne Mitarbeitende ist auf Anfrage möglich. Schreibt uns, was ihr euch vorstellt – wir melden uns mit einem unverbindlichen Angebot.
👉 Anfrage stellen auf unserer Seite „Für Firmen“
Da wir jede Kerze von Hand fertigen, meldet euch bei größeren Mengen bitte möglichst früh, damit alles rechtzeitig zur Weihnachtsfeier ankommt.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die steuerlichen Regeln (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Für euren konkreten Fall wendet euch bitte an eure Steuerberatung oder holt beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft ein.